Eine gesetzliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht für Menschen eingerichtet, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Aufgaben der Betreuer ergeben sich aus den spezifischen Problemlagen der zu betreuenden Personen. Je nach Umfang einer Betreuung kann ein ehrenamtlicher Betreuer oder ein Berufsbetreuer bestellt werden.

Menschen, die ehrenamtlich die Aufgabe übernehmen, sich um andere Menschen zu kümmern, verdienen Respekt und Unterstützung. Wir bieten ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten fundierte Beratung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.