Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht

 

Auch wenn es manchmal kompliziert ist, machen wir es für Sie einfacher. Unabhängig von der finanziellen Situation, der sozialen Umstände oder des Gesundheitszustandes sollte es jedem Menschen in der Grafschaft Bentheim möglich sein, die Rechte, die ihm zustehen, wahrzunehmen. Dafür haben wir die Sozialrechtsberatung geschaffen.

Basierend auf gewachsener Erfahrung, hoher Fachkompetenz und einer guter Zusammenarbeit mit verschiedenen Stellen bieten wir Interessierten eine breite Palette kostenloser Angebote, auch wenn Sie nicht Mitglied der AWO sind. Wir informieren, beraten, unterstützen und helfen in allen Sozialrechtsangelegenheiten. Wenn gesundheitliche Gründe es erfordern, machen wir auch gerne Hausbesuche. Wir sind für Sie da, wann immer Sie uns brauchen.

Die verschiedenen Formulare, die auszufüllen sind, und der Schriftverkehr, der sich ergibt, können besonders dann, wenn man sich bereits in einer schwierigen finanziellen und gesundheitlichen Lage befindet, überfordernd wirken. Viele Menschen fühlen sich dabei alleine gelassen und missverstanden, versäumen es dadurch unter Umständen auch, ihr Widerspruchsrecht nach Ablehnungsbescheiden wahrzunehmen. In Widerspruchs- und Klageverfahren vertreten wir gerne Ihre Interessen. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wir stehen beratend und unterstützend an Ihrer Seite. Alles, was wir dabei mit Ihnen besprechen, bleibt streng vertraulich.

Wir beraten und unterstützen Sie zu Themen wie:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Sozialhilfe, einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Häusliche Krankenpflege
  • Behindertenrecht
  • Gesetzliche Krankenversicherung

 

Ihr Beratungstermin

Für einen Beratungstermin ist eine vorherige Terminabsprachen sinnvoll. So können unnötige Wartezeiten vermieden werden.

Telefon: 05921/8262-0
Fax: 05921/8262-20

Email: info@awo-nordhorn.de