Für andere da sein
Eine gesetzliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht für Menschen eingerichtet, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Aufgaben der Betreuer ergeben sich aus den spezifischen Problemlagen der zu betreuenden Personen. Je nach Umfang einer Betreuung kann ein ehrenamtlicher Betreuer oder ein Berufsbetreuer bestellt werden. Die Betreuung soll der zu betreuenden Person im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Selbstständigkeit und Selbstverantwortung führen.
Menschen, die ehrenamtlich die Aufgabe übernehmen, sich um andere Menschen zu kümmern, verdienen Respekt und Unterstützung. Wir bieten ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten fundierte Beratung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten. Dabei arbeiten wir eng mit Behörden, medizinischen Einrichtungen und Selbsthilfegruppen zusammen.
Nicht erst im Alter sollte man sich Gedanken darüber machen, wer stellvertretend für einen selbst wichtige Lebensentscheidungen, z.B. in Fragen der Finanzen oder der medizinischen Versorgung, treffen könnte. Wird dies frühzeitig organisiert, ist im Bedarfsfall sofort jemand zur Stelle, der die Wünsche des Betroffenen genau kennt und umsetzt. Zu dem gesamten Themenbereich der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erhalten Sie im AWO-Betreuungsverein kompetente Beratung. Dies bedeutet mehr Sicherheit und Klarheit für Sie und Ihre Angehörigen. Wir helfen Ihnen dabei.
Die Aufgaben und Ziele des Betreuungsvereins:
- Rechtliche Betreuungen durchführen
- Ehrenamtliche Betreuer/innen bzw. Bevollmächtigte gewinnen, unterstützen, beraten und weiterbilden
- Über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen informieren und beraten
Ihr kompetenter Ansprechpartner zu den Themen „ehrenamtliche Betreuungen“ und „Vorsorgemöglichkeiten“:
Reiner Ziemann
Telefon 0 59 21/30 89 771
Ihre weiteren Ansprechpartner für rechtliche Betreuungen:
Carsten Wilhelmi
Telefon 0 59 21/30 89 774
Melanie Schomakers
Telefon 0 59 21/30 89 773
Firnharber Str. 11
48529 Nordhorn